Aktuelle Informationen zum Mensa-Betrieb
Öffnungszeiten von Montag bis Freitag:
8.45 Uhr – 13.15 Uhr – Verkauf von Backwaren, Süßigkeiten
10.45 Uhr – 13.45 Uhr – Verkauf von Snacks, Obst
11.45 Uhr – 13.15 Uhr – Ausgabe Mittagessen, Salatbuffet
Speiseplan
Tagesessen gibt es von Montag – Donnerstag; es kostet 4,00 €
- Änderungen vorbehalten –
Das Essen kann Farbstoffe, Konservierungsstoffe und Allergene enthalten - Fragen beantwortet die Mensaleitung
Das Tagesessen beinhaltet jeweils noch einen kleinen Salat; daneben stehen verschiedene Beilagen, Fleischgerichte, vegetarische Gerichte und Gemüse zur Auswahl.
Außerdem im Angebot (außer Freitags):
- Salatbar
- Suppe
- Dessert
- Snack zum „aus der Hand essen“
Bezahlsystem
Der gesamte Mensabetrieb erfolgt aus Gründen der Lebensmittelhygiene bargeldlos. Grundlage für das bargeldlose Bezahlsystem ist der Schülerausweis.
Auf folgender Internetseite können Sie Einblick auf das jeweilige Kartenkonto nehmen:
Damit sind Sie jederzeit in der Lage:
- den aktuellen Kontostand anzuschauen
- die Ladevorgänge/Buchungen zu betrachten
- die E-Mail-Adresse zu hinterlegen, bei Kontounterschreitung (10,00 €) erfolgt eine Info-Mail
Überweisungen auf die Mensakarte/Schülerausweis
Zahlungsempfänger: Zweckverband Bildungszentrum Weissacher Tal
IBAN: DE09 6025 0010 0015 8057 57
BIC: SOLADES1WBN
Bank: Kreissparkasse Waiblingen
Verwendungszweck: Karten-Nummer, Name, Vorname
Baraufwerter
In der Mensa steht ein Baraufwerter. Hier kann die Karte direkt mit Geldscheinen (Münzen werden nicht angenommen!!) aufgeladen werden. Der Betrag steht dann direkt zur Verfügung. Auch kann der Kontostand an dem Baraufwerter eingesehen werden.
Vergünstigungen Mittagessen
Drittkindregelung
Bei drei Kindern einer Familie erhält ein Kind das Mittagessen kostenlos. Voraussetzung dafür ist, dass alle Kinder Schüler am Bildungszentrum sind. Die Vergünstigung muss einmalig bei der Zweckverbandsverwaltung beantragt werden.
Bildungs- und Teilhabepaket
Für Kinder und Jugendliche
- deren Familien Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen,
- deren Familien Wohngeld beziehen,
- für die Kinderzuschlag bezogen wird,
- die Asylbewerberleistungen erhalten
können Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragt werden, damit sie u.a. das Mittagessen gratis bzw. verbilligt erhalten.
Die Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepakte können bei folgenden Ämtern beantragt werden:
Arbeitslosengeld II Jobcenter Rems-Murr-Kreis
Wohngeld, Familienzuschlag, Sozialhilfe Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Geringes Einkommen örtliche Gemeindeverwaltung
Die Bildungskarte bzw. der Gutschein für das Mittagessen muss bei der Zweckverbandsverwaltung vorgelegt werden.
Mensaordnung
Mensa-Ordnung:
1. Rücksichtnahme
Die Essenspause ist für viele Schüler, Lehrer und Hauspersonal ein kurzer Zeitabschnitt, in dem sie sich von den Anstrengungen des Vormittags erholen und auf die Arbeit des Nachmittags einstellen können.
Zu einer Erholungspause gehören Ruhe und Entspannung.
Die Schule fordert daher auch für den Mensabereich gegenseitige Rücksichtnahme und auch, dass der Anspruch auf eine Erholungspause respektiert wird.
2. Verhalten bei der Essensausgabe und Essenseinnahme
- Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Schüler müssen sich ohne zu drängen in die Reihe der Wartenden vor den Essensausgaben einordnen.
- Das Mittagessen soll so eingenommen werden, dass andere beim Essen nicht belästigt werden.
- Alle Benutzer der Mensa sind gehalten, pfleglich mit dem Mobiliar umzugehen und auf hygienische Behandlung zu achten.
- Nach dem Essen wird das Tablett mit dem Geschirr in den Geschirrwagen abgestellt, nachdem Pappbecher oder ähnlicher grober Abfall in die entsprechenden Behälter entleert worden sind.
- Kaffee und Tee darf nur in der Mensa getrunken werden.
Die geänderte Mensaordnung tritt am 01.09.2008 in Kraft.
Schulleitung Schülermitverantwortung Elternbeirat